Die Urlaubssteuer ist endgültig vom Tisch. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 25. Juli, wonach Reiseveranstalter für den Einkauf von Hotelzimmern keine Gewerbesteuer zahlen müssen, wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.